Sehr geehrte Mitglieder,
wir laden Sie herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. ein.
Sie findet statt am
Montag, den 15. September um 09:30, Messe und Congress Centrum Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster
Bitte beachten Sie:
- Jedes Mitglied hat eine Stimme. Sie können mit mehreren Personen aus Ihrer Organisation an der Mitgliederversammlung teilnehmen, erhalten vor Ort aber nur eine Stimmkarte.
- Fördermitglieder haben kein Stimmrecht bei Vorstandswahlen oder satzungsändernden Beschlüssen
Bitte bestätigen Sie über das Formular Ihre Teilnahme. Wenn Sie nicht zur Mitgliederversammlung kommen können, bitten wir Sie, sich ggf. mit Kolleginnen/Kollegen über eine Stimmrechtsübertragung abzustimmen. Bitte achten Sie darauf, dass nach unserer Satzung an ein ordentliches Mitglied nicht mehr als drei Stimmrechte übertragen werden können.
Wir bitten Sie, Ihre Teilnahme oder Ihre Stimmrechtsübertragung bis spätestens 8. September 2025 durchzugeben, damit wir die Versammlung vorbereiten können. Sollten Sie eine Liste der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder wünschen, um Ihre eigene Stimme zu übertragen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der bcsd.
Stimmrechtsübertragung und Stimmbotenschaft
Wenn Sie nicht selbst an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, haben Sie als stimmberechtigtes Mitglied die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht oder Ihre Stimmentscheidung im Wege der Stimmbotenschaft zu übertragen. Das entsprechende Formular finden Sie untenstehend zum Download sowie in Ihrer Einladungsmail. Bitte laden Sie diese ausgefüllt über das Anmeldeformular hoch. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an die bcsd-Geschäftsstelle schicken: office(at)bcsd.de
Bei der Stimmrechtsübertragung können Sie ein anderes ordentliches Mitglied bevollmächtigen. Allerdings darf ein Mitglied nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten. Die Stimmabgabe muss im Falle der Vertretung nicht einheitlich sein. Das vertretene Mitglied gilt als anwesend.
Bei der Stimmbotenschaft können Sie Ihre schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes ordentliches Mitglied überreichen lassen.
Datenschutz
Hier finden Sie die Datenschutzerklärung.
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