Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
der Bundesvorstand der bcsd hat entschieden, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um mehrere Satzungsänderungen gebündelt und rechtssicher zur Abstimmung zu stellen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind aus unserer Sicht notwendig, um Regelungen zu präzisieren, Abläufe zu vereinfachen und die Handlungsfähigkeit des Verbands in aktuellen und künftigen Anforderungen abzusichern.
Wir laden Sie daher herzlich ein zur digitalen, außerordentlichen Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V.
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am Freitag, den 27. März 2026 um 09:00 Uhr Online via Zoom |
Der Bundesvorstand hat mit dem Beschluss vom 30. Januar 2026 gemäß § 2a der Geschäftsordnung entschieden, die außerordentliche Mitgliederversammlung 2025 virtuell durchzuführen.
Bitte beachten Sie:
- Jedes Mitglied hat eine Stimme. Sie können mit mehreren Personen aus Ihrer Organisation an der Mitgliederversammlung teilnehmen, erhalten aber nur ein Stimmrecht
- Fördermitglieder haben kein Stimmrecht bei Vorstandswahlen oder satzungsändernden Beschlüssen
- Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung müssen dem Vorstand zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen (bitte an die Geschäftsstelle senden).
- Die Mitgliederversammlung wird im virtuellen Raum, via Zoom, durchgeführt. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Bitte bestätigen Sie über das Formular Ihre Teilnahme. Wenn Sie nicht zur Mitgliederversammlung kommen können, bitten wir Sie, sich ggf. mit Kolleginnen/Kollegen über eine Stimmrechtsübertragung abzustimmen. Bitte achten Sie darauf, dass nach unserer Satzung an ein ordentliches Mitglied nicht mehr als drei Stimmrechte übertragen werden können.
Wir bitten Sie, Ihre Teilnahme oder Ihre Stimmrechtsübertragung bis spätestens 23. März 2026 durchzugeben, damit wir die Versammlung vorbereiten können. Sollten Sie eine Liste der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder wünschen, um Ihre eigene Stimme zu übertragen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der bcsd.
Stimmrechtsübertragung und Stimmbotenschaft
Wenn Sie nicht selbst an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, haben Sie als stimmberechtigtes Mitglied die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht oder Ihre Stimmentscheidung im Wege der Stimmbotenschaft zu übertragen. Das entsprechende Formular finden Sie untenstehend zum Download sowie in Ihrer Einladungsmail. Bitte laden Sie diese ausgefüllt über das Anmeldeformular hoch. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an die bcsd-Geschäftsstelle schicken: office(at)bcsd.de
Bei der Stimmrechtsübertragung können Sie ein anderes ordentliches Mitglied bevollmächtigen. Allerdings darf ein Mitglied nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten. Die Stimmabgabe muss im Falle der Vertretung nicht einheitlich sein. Das vertretene Mitglied gilt als anwesend.
Bei der Stimmbotenschaft können Sie Ihre schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes ordentliches Mitglied überreichen lassen.
Datenschutz
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