Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Weihnachtsmarkttarif vereinbart. Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft. Er gilt für eine Evaluationsphase von vier Jahren.
Für Mitglieder der bcsd bleibt der zusätzliche Gesamtnachlass von 20 % auch weiterhin bestehen. Ebenfalls bestehen bleibt die Angemessenheitsregelung sowie der M-U-Tarif für Hintergrundmusik.
Damit ergibt sich eine Entlastung bei den Kosten für die musikalische Nutzung auf Weihnachtsmärkten.
Die bcsd wird den GEMA-Leitfaden zeitnah aktualisieren. Dieser steht Mitgliedern exklusiv zur Verfügung. Ergänzende Informationen wie z. B. die neue Tarifvereinbarung finden Mitglieder darüber hinaus auf dem Mitgliederportal.
Unter folgendem Link finden Sie die Pressemitteilung der GEMA: https://www.gema.de/de/w/gema-bvmv-einigung-weihnachtsmarkttarif
Und hier die aktualisierten Informationen zum Weihnachtsmarkttarif: https://www.gema.de/de/aktuelles/tarifinformation-weihnachtsmaerkte
Sollten Sie Interesse an einer bcsd-Mitgliedschaft haben, finden Sie alle Informationen hier.