Ordentliche Mitgliederversammlung Herbst 2024

Sehr geehrte Mitglieder, 

auf Vorschlag des Bundesvorstandes in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 22. April 2024 in Wuppertal sollen die ordentlichen Mitgliederversammlungen künftig im Rahmen der Herbsttagungen stattfinden. Diese Verschiebung ermöglicht einen längeren Vorlauf für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Vorlage des Wirtschaftsplans vor Beginn des jeweiligen Jahres. Die Umstellung auf den neuen Rhythmus macht allerdings auch die Einberufung einer zweiten Mitgliederversammlung in diesem Jahr erforderlich, da Ihnen ansonsten der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 erst im Herbst 2025 vorgestellt werden könnte.

Wir laden Sie herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. ein.

Sie findet statt am

Freitag, den 11. Oktober um 10:30, online via Zoom

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

- Einen Tag vor der Versammlung erhalten Sie Einwahllink sowie das Passwort, dass Sie benötigen, um an der Mitgliederversammlung teilnehmen zu können. Bitte geben Sie dieses nicht weiter.
- Zur Protokollierung werden Bildschirmaufnahmen der Mitgliederversammlung angefertigt. Diese Aufnahmen werden nur zum Zwecke der Protokollierung der MGV verwendet. Darüber hinaus wird ggf. ein browser-basiertes Programm zur Abstimmung genutzt. Die Datenschutzerklärung der bcsd finden Sie hier: www.bcsd.de/datenschutz/
- Wir bitten Sie darum, geplante Redebeiträge oder Fragen bereits im Vorfeld bei der GS anzumelden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Selbstverständlich kann Ihnen auch spontan während der Versammlung das Wort zugeteilt werden.
- Weitere Informationen zu dem Ablauf und der eingesetzten Technik erhalten Sie rechtzeitig vor der Versammlung.

Bitte bestätigen Sie über das  Formular Ihre Teilnahme. Wenn Sie nicht zur Mitgliederversammlung kommen können, bitten wir Sie, sich ggf. mit Kolleginnen/Kollegen über eine Stimmrechtsübertragung abzustimmen. Bitte achten Sie darauf, dass nach unserer Satzung an ein ordentliches Mitglied nicht mehr als drei Stimmrechte übertragen werden können.

Wir bitten Sie, Ihre Teilnahme oder Ihre Stimmrechtsübertragung bis spätestens 07. Oktober 2024 durchzugeben, damit wir die Versammlung vorbereiten können. Sollten Sie eine Liste der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder wünschen, um Ihre eigene Stimme zu übertragen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der bcsd.

Stimmrechtsübertragung und Stimmbotenschaft

Wenn Sie nicht selbst an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, haben Sie als stimmberechtigtes Mitglied die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht oder Ihre Stimmentscheidung im Wege der Stimmbotenschaft zu übertragen. Bei der Stimmrechtsübertragung können Sie ein anderes ordentliches Mitglied bevollmächtigen. Allerdings darf ein Mitglied nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten. Die Stimmabgabe muss im Falle der Vertretung nicht einheitlich sein. Das vertretene Mitglied gilt als anwesend. 

Bei der Stimmbotenschaft können Sie Ihre schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes ordentliches Mitglied überreichen lassen. 

Stimmrechtsübertragung (Siehe Erklärung links)
Stimmbotenschaft (Siehe Erklärung links)
Weitere Teilnehmer:innen
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