
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der bcsd, Tel.: 030/28 04 26 71, per E-Mail: geschaeftsstelle@bcsd.de oder senden Sie der Geschäftsstelle den ausgefüllten Aufnahmeantrag zu.
Was kostet die Mitgliedschaft - was bringt sie?
Die bcsd ist auf die kontinuierliche Beitragsleistung angewiesen, da sie der Deckung von Grundkosten dient, die im Rahmen einer aktiven Arbeit der Bundesvereinigung entstehen. Ohne eine zusätzliche Beitragshürde etablieren zu wollen, sind sie eine finanzielle Notwendigkeit, um den Aufwand an Man-Power auszugleichen, der nicht von der ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes umfaßt wird. Dazu gehört insbesondere die Vertretung der Bundesvereinigung nach innen und außen, etwa gegenüber externen Institutionen, Gesetzgebern, Fachbehörden, Politikern oder Medien.
Der Beitrag für ordentliche Mitglieder ist in drei Klassen gestaffelt, die sich nach Kriterien wie Stadtgröße in Einwohnern, zur Verfügung stehendem Budget und Anzahl der Mitarbeiter richtet. Eine entsprechende Tabelle, die die Eingruppierung ermöglicht, finden Sie in der rechten Spalte unter "Aufnahmeantrag".
Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 500,- Euro pro Jahr.
Mit der Mitgliedschaft ergibt sich die Zugangsmöglichkeit zum bcsd-Informationstransfer und die verbilligte Teilnahme an Veranstaltungen der bcsd, insbesondere an den zweimal im Jahr stattfindenden Tagungen. Aktiver Erfahrungsaustausch und aktuelle Meinungsbildung stärkt das Band der Mitglieder der Bundesvereinigung.